Staatliche Förderung leicht gemacht!
Die Weiterbildung kann über verschiedene Programme (Bildungsprämie, IWiN) gefördert werden. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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Ihre Leistungen

M Mit dem Prämiengutschein werden 50 % der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 €. Sie können Ihren Prämiengutschein mit der Anmeldung beim Weiterbildungs- anbieter abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Der Eigenanteil muss von Ihnen selbst bzw. von einer anderen Privatperson (Partnerin bzw. Partner, Eltern, Verwandte) bezahlt und darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.
V Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer von mehr als 560 Prämienberatungsstellen deutschlandweit. Weitere Infos wo Ihre nächste Beratungsstelle ist finden Sie in einer der unteren Button.
V
Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden
• von der Person, auf die der Gutschein ausgestellt worden ist;
• für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt;
• wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat;
• wenn der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.
Wer kann die Bildungsprämie
in Anspruch nehmen?
- Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig - das gilt auch für Selbständige.
- Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten.
- Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen (nach Einkommensteuergesetz) beträgt maximal 20.000 € – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 € sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.